Der Begriff „Abwicklung einer Bank“ bezieht sich auf einen wohldefinierten wirtschaftlichen Prozess, der Einzug in das Bankwesen insbesondere in Ländern wie Österreich und Deutschland gefunden hat. Die Abwicklung ist eine Maßnahme, die für Banken in finanziellen Nöten angewendet wird, mit wesentlichen Zielen, die von der Sicherung der Einlagen über die Wahrung der Finanzstabilität bis hin zur Einschränkung der Belastung für den Steuerzahler reichen. Mit einer fundierten Definition und sachkundigen Erklärung dieses komplexen Wirtschaftsbegriffes, liefert dieser Artikel präzises Wissen, um die Thematik verständlich zu machen und zugleich für Themenaffine, die auf WIKI-ähnliche Ressourcen zurückgreifen, von hohem Wert zu sein. Unsere ausführliche Betrachtung sichert eine tiefgehende Aufklärung über die Praktiken und rechtlichen Rahmenbedingungen, die das Bankwesen in der heutigen Wirtschaft prägen.
Wichtige Erkenntnisse
- Die Abwicklung einer Bank ist ein regulierter Prozess zur Umstrukturierung oder Auflösung finanziell angeschlagener Banken.
- Ziel ist der Schutz von Einlagen, die Gewährleistung von Finanzstabilität und die Minimierung der Kosten für Steuerzahler.
- Das Bankenabwicklungsrecht in Österreich und Deutschland umfasst die Erstellung von Sanierungsplänen und die Anwendung von Abwicklungsinstrumenten.
- Anteilseigner und Gläubiger werden mit dem Instrument des Bail-In an den Verlusten beteiligt, um öffentliche Mittel zu schonen.
- Das EU-Bankenpaket von 2019 hat die Regeln zur Abwicklung und zu Kapitalanforderungen weiterentwickelt und angepasst.
Grundlagen und Voraussetzungen der Abwicklung einer Bank
Die komplexe Materie der Bankenabwicklung erfordert ein fundiertes Verständnis spezifischer regulatorischer Grundlagen. Im Fokus stehen dabei stets die Wahrung der Finanzstabilität und das öffentliche Interesse, um das Finanzsystem funktionsfähig zu halten und weitreichende wirtschaftliche Nachteile abzuwenden. Wichtig ist, dass die Abwicklungsvoraussetzungen eine klare Richtlinie bieten, anhand derer sich bestimmen lässt, wann und wie regulative Schritte einzuleiten sind.
Abwicklungsvoraussetzungen gemäß Aufsichtsbehörde
Die Abwicklungsvoraussetzungen stellen klar, dass nur bei Vorliegen ernster Bestandsgefährdung oder einer Situation, in der eine Bank als FOLTF (failing or likely to fail) klassifiziert wird, Abwicklungsmaßnahmen greifen. Hierbei ist entscheidend, dass keine anderen privaten Maßnahmen die Bedrohung abwenden können und die Abwicklung im Sinne des öffentlichen Interesses unausweichlich ist, um die Integrität und Stabilität des Finanzmarktes aufrechtzuerhalten.
Abwicklungsinstrumente und ihre Anwendung
In Fällen, in denen die Abwicklung als letzter Ausweg dient, stehen den Behörden verschiedene Abwicklungsinstrumente zur Seite. Eine mögliche Maßnahme ist die Unternehmensveräußerung, bei der Teile des Kreditinstituts verkauft werden. Alternativ kann eine Übertragung auf ein Brückeninstitut erfolgen, das die Fortführung essentieller Funktionen gewährleistet. Eine andere Strategie ist der Bail-in, bei dem Eigentümer und Gläubiger in den Abwicklungsprozess finanziell eingebunden werden, um die Last nicht allein auf dem öffentlichen Sektor zu belasten.
Mindestanforderungen an Kapital und Verbindlichkeiten (TLAC & MREL)
Ein zentrales Element der Abwicklungsstrategie bilden die Mindestanforderungen an Kapital und Verbindlichkeiten, namentlich TLAC und MREL. Diese Kapitalanforderungen sollen sicherstellen, dass Finanzinstitute selbst in schwierigen Phasen stabil bleiben und im Bedarfsfall einen effektiven Bail-in durchführen können. Die Festlegung dieser Anforderungen richtet sich nach der individuellen Abwicklungsstrategie einer Bank und trägt dazu bei, vertrauenswürdige und solide Strukturen im Bankensektor zu schaffen.
Instrument | Ziel | Anwendung |
---|---|---|
Bail-in | Kostenbeteiligung von Anteilseignern und Gläubigern | Umwandlung von Schulden in Eigenkapital |
Brückeninstitut | Fortführung wichtiger Funktionen | Temporäre Übertragung von Aktiva und Passiva |
Unternehmensveräußerung | Vermeidung einer Bestandsgefährdung | Verkauf von Geschäftsteilen |
TLAC & MREL | Sicherstellung der Abwicklungsfähigkeit | Anforderungen an Kapital und Verbindlichkeiten |
Die Rolle des einheitlichen Abwicklungsausschusses und des nationalen Abwicklungsmechanismus
Innerhalb der europäischen Bankenunion nimmt der Einheitliche Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board, SRB) eine Schlüsselposition ein. Dieses Organ ist verantwortlich für die Planung und Umsetzung der Abwicklung systemrelevanter und grenzüberschreitend agierender Banken. In enger Zusammenarbeit mit den nationalen Abwicklungsbehörden (National Resolution Authorities, NRAs) trägt der SRB dazu bei, die Ordnung und Effektivität von Abwicklungsmaßnahmen sicherzustellen. Der SRM (Single Resolution Mechanism) bildet dabei ein wichtiges Element des institutionellen Rahmens und ergänzt den SSM (Single Supervisory Mechanism), also den einheitlichen Aufsichtsmechanismus, indem er klare Prozesse und Strukturen für Krisenfälle vorschreibt.
Die nationalen Abwicklungsbehörden haben die Aufgabe, die vom SRB vorgegebenen Abwicklungskonzepte auf nationaler Ebene umzusetzen. Sie müssen dabei streng die Richtlinien befolgen, die im Kontext der Bankenunion festgelegt wurden. Hierbei spielt die Koordination und Abstimmung zwischen dem SRB und den NRAs eine zentrale Rolle, um transnationale Bankengruppen effizient abzuwickeln. Dabei steht immer das öffentliche Interesse im Vordergrund, mit dem Ziel, eine Beeinträchtigung der finanziellen Stabilität in der Europäischen Union zu verhindern und die Belastung für die Steuerzahler zu minimieren.
Das Zusammenspiel des Einheitlichen Abwicklungsausschusses mit dem nationalen Abwicklungsmechanismus stellt einen integralen Bestandteil der europäischen Finanzarchitektur dar. Durch diese abgestimmte Konstruktion gewährleisten die beteiligten Akteure, dass Bankenabwicklungen geordnet und unter der Prämisse der Risikominimierung erfolgen. Die Implementierung des SRM und die enge Kooperation mit dem SSM reflektieren den Willen der Mitgliedsstaaten, innerhalb der Bankenunion ein stabiles und robustes Finanzsystem zu etablieren und zu erhalten.